Institutional Money, Ausgabe 4 | 2025
zent, aber wir erwarten, dass er weiter zunehmen wird“, sagt Gmünder. Turbulentes Jahr 2025 :DV GLH 0ÌUNWH EHWULȬW IDQGHQ GLH 3HQVLRQVNDVVHQ LP ODX- IHQGHQ -DKU ELVKHU HLQ JHPLVFKWHV 6]HQDULR YRU Ľ$XI HLQHQ SRVLWLYHQ -DKUHVVWDUW IROJWH DE 0ÌU] HLQ VFKZLH- ULJHV 0DUNWXPIHOG 'LH 86 =ĆOOH EUDFKWHQ XQG EULQJHQ GLYHUVH +HUDXVIRUGHUXQJHQ IĞU 3HQVLRQVNDVVHQ PLW VLFKĺ EHREDFKWHW *PĞQGHU =XGHPZDU LPHUVWHQ+DOEMDKU HLQH GHXWOLFKH $EZHUWXQJ GHV 86 'ROODUV JHJHQĞEHU DQGH- UHQ:ÌKUXQJHQ ]X YHU]HLFKQHQ Ľ2EZRKO GLH 3HQVLRQVNDV- VHQ KRKH ,QYHVWLWLRQVVXPPHQ LQ 86 'ROODU $QODJHQ DXV- ZHLVHQ ZDUHQ GXUFK GLH :ÌKUXQJVDEVLFKHUXQJ QXU UXQG Die Pensionskassen in der Schweiz stellen die zweite Säule der Altersvorsorge dar – und sie arbeiten gut. Sie konnten in den vergangenen 20 Jahren (2005–2024) im Schnitt eine Verzinsung von 3,7 Prozent jährlich auf die Altersvorsorgeguthaben gewähren. Das Altersvorsorgesystem in der Schweiz … … basiert auf drei Säulen. Pensionskassen als 2. Säule Pensionskassen bilden die berufliche Alters- vorsorge in der Schweiz, die über eigen- ständige Stiftungen abgewickelt wird. Sie sind ein bedeutender Bestandteil des Schweizer Finanzsystems. Insgesamt verwalten sie ein Vermögen von 1.175 Milliarden CHF, was etwa dem 1,5-Fachen des BIP entspricht. Aktuell gibt es in der Schweiz 1.285 Pensionskassen; Ende 2019 waren es noch knapp 1.500 – es fin- det also ein Konsolidierungsprozess statt. Im obligatorischen Bereich, also bei einem sozialversicherungspflichtigen Lohn zwischen 22.680 und 90.720 CHF, werden je nach Alter des Mitglieds Beiträge von sieben bis 18 Pro- zent eingezahlt, jeweils hälftig von Arbeitneh- mer und Arbeitgeber. Bei Gehaltsbestandtei- len, die über 90.720 CHF hinausgehen, kommt die überobligatorische Versorgung in Frage, bei der die Arbeitgeber mit den Pensionskas- sen größere Gestaltungsfreiräume haben als im obligatorischen Bereich. Bei Rentenbeginn kann der Bürger wählen, ob er seine Leistung lieber als Kapitalbetrag oder als Rente beziehen will. Wer gut verdient hat, kann aus der 2. Säule eine Rente beziehen, die deutlich höher ist als die aus der 1. Säule. AHV als 1. Säule Die 1. Säule der Altersvorsorge ist die „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ (AHV), die den Grundbedarf der Bevölkerung sichern soll. Zuletzt wurde sie im Januar 2024 refor- miert. Die AHV ist obligatorisch für alle in der Schweiz lebenden Personen unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Finanziert wird sie durch Umlageverfahren. Die AHV enthält eine soziale Komponente, weil es keine Beitragsbemessungsgrenze (wie z.B. in Deutschland) gibt, sondern der Beitrag in Höhe von 10,6 Prozent muss auf die gesamte Lohnsumme abgeführt werden. Die Renten- höhe ist allerdings gedeckelt: auf monatlich 2.520 CHF für eine Einzelperson und 3.780 CHF für ein Ehepaar (150 Prozent der Rente für eine Einzelperson). Dieses Phänomen wird in der Schweiz auch als „Heiratsstrafe“ bezeichnet. Private Vorsorge als 3. Säule Die 3. Säule der Altersvorsorge ist privat organisiert und erfolgt freiwillig. Sie lässt sich in Säule 3a (gebundene Vorsorge) und Säule 3b (freie Vorsorge) aufteilen. Für Säule 3a gibt es Steuervorteile. N o . 4/2025 | institutional-money.com 147 Pensionskassen | THEORIE & PRAXIS FOTO: © TEXBR | STOCK.ADOBE.COM
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