Institutional Money, Ausgabe 3 | 2025
Fonds verboten beziehungsweise führten zu einem Status- verlust, was einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländi- schen Fonds darstellte. Durch das Standortfördergesetz wer- den Anlagen im Bereich Infrastruktur und erneuerbare Ener- gien nun endlich – statuswahrend – zugelassen; ebenso wer- den Kreditfonds auf Grundlage des neuen Aufsichtsrechts in die investmentsteuerrechtliche Systematik integriert, sodass bestehende Wettbewerbsnachteile – beispielsweise gegenüber Luxemburg – beseitigt werden.“ Liquiditätsmanagementinstrumente Doch zurück zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz. „Neben den Klarstellungen für Kreditfonds ist ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle das Liquiditätsmanagement bei Fonds“, meint Jäger, der als Risikochef von Universal Invest- ment die gruppenweite Risikostrategie verantwortet, wozu auch Liquiditätsthemen gehören. „Während der globalen Finanzkrise 2008, als sich die Banken gegenseitig nicht mehr getraut haben, kam es zu Liquiditätsengpässen, die sich auch bei Fonds bemerkbar gemacht haben. Zur gleichen Zeit haben wir in Deutschland Liquiditätsthemen bei offenen Immobilienfonds erlebt. Im Nachgang haben auf interna- tionaler und europäischer Ebene Wertpapieraufsichtsbehör- den regulatorische Aktivitäten entfaltet, die erst jetzt im Jahr 2026 mit Umsetzung des ESMA AIFD Review vollumfäng- lich umgesetzt werden“, gibt Jäger einen Einblick in die Zeit- abläufe großer regulatorischer Vorhaben. „Eine KVG muss für jedes von ihr verwaltete offene Investmentvermögen künftig mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente auswählen“, fährt Jäger fort. Die jeweils passenden Instrumente darf die KVG frei wählen. Dazu führt der Gesetzgeber neun solche „Liquidity Management Tools“ (LMT) auf: • Aussetzung von Ausgaben, Zeichnungen, Rückkäufen und Rücknahmen • Rücknahmebeschränkung (vorübergehend oder teilweise) • Verlängerung der Rückgabefristen • Rückgabegebühr • Swing Pricing • Dual Pricing • Verwässerungsschutzgebühr • Sachauskehr • Abspaltung illiquider Anlagen (Side Pockets) Der Gesetzgeber hält diese relativ freie Regulierung für ausreichend. „Durch die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten werden harmonisierte Maßnahmen zur Vorbeugung gegen systemische Risiken, die vom europäischen Investmentfondsmarkt ausgehen könnten, eingeführt. Dadurch werden der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler“, heißt es im Referentenentwurf. Peggy Steffen vom BVI kann das so stehen lassen: „Der EU-weit einheitliche Katalog mit zusätzlichen Instrumenten zur Liquiditätssteuerung für offene Fonds erhöht die Krisen- festigkeit. Die Praxis wird zeigen, ob die neue Verpflichtung zur Nutzung von mindestens zwei weiteren Instrumenten neben der Aussetzung der Rücknahme bei jedem offenen Fonds sinnvoll ist.“ Jäger ist froh darüber, dass sich die BaFin dafür stark gemacht hat, dass die in Deutschland bereits eingesetzten LMTs berücksichtigt wurden, und verweist darauf, dass für unterschiedliche Assetklassen und Situationen jeweils un- terschiedliche LMTs sinnvoll sein können. „Für offene Im- mobilienfonds haben wir in Deutschland mit der Zwölf- und der 24-Monat-Frist eine sinnvolle Regelung gefunden. 2020 wurde dann in Deutschland für Wertpapier-Publi- kumsfonds noch das Gating eingeführt. Dabei gibt es einen Schwellenwert für Rückgabeverlangen pro Rückgabetag. Wenn dieser überschritten wird, kann die KVG bestimmen, dass Rückgabewünsche nicht komplett bedient werden, aber das ist optional. Seit das Gating eingeführt wurde, mussten wir nur ein einziges Mal bei einem unserer über 500 deutschen Publikumsfonds dieses Register ziehen“, so Jäger. Demnächst werden also die KVGen auf ihre Spezial- fondsinvestoren zukommen, weil in den Fondsdokumen- ten entsprechende LMTs eingepflegt werden müssen. „Das wird flächendeckend gemacht. Die Investoren brauchen nicht zu erschrecken, denn ihre Rechte werden dadurch nicht geschmälert. De facto werden Liquiditätsprobleme bei Spezialfonds ohnehin meistens intern gelöst, aber sie sind eben durch die AIFMD auch mitreguliert. Daher müs- sen LMTs jetzt auch bei Spezialfonds eingepflegt werden“, erklärt Jäger. Insgesamt hält er die Einführung von LMTs für eine gute Maßnahme. „Sie dient dem Werterhalt in schwierigen Zeiten, denn in einer Krise muss die KVG nicht hektisch die Assets zu Schleuderpreisen verkaufen, nur um Liquidität zu schaffen. In diesem Zusammenhang macht der Name Fondsrisikobegrenzungsgesetz wirklich Sinn“, meint er. Auch die Sachauskehr ist ein LMT, gilt allerdings als etwas heikel – wer möchte schon Rohstoffe oder andere illiquide Assets ausgeliefert bekommen? Zumindest ist Sachauskehr bei Spezialfonds mit ihren professionellen Anlegern mög- lich. „Die Sachauskehr im Spezialfondsbereich ist bereits Teil unserer Fondsverträge.Dieses Instrument wird natürlich nur im Krisenfall angewendet. In meiner über 20-jährigen Tätig- keit bei Universal Investment kann ich mich lediglich an Einzelfälle erinnern“, beruhigt Jäger. N o . 3/2025 | institutional-money.com 253 Fondsrisikobegrenzungsgesetz | STEUER & RECHT FOTO: © BUNDESVERBAND ALTERNATIVE INVESTMENTS » Die europaweite Harmonisierung der Regelungen für Kreditfonds ist eine echte Chance für die deutsche Fondsbranche. « Frank Dornseifer, Geschäftsführer beim Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Bonn
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