Institutional Money, Ausgabe 2 | 2025

gelischen Ruhegehaltskasse auch hier in Darmstadt oder von der Dortmunder Versorgungskasse erhalten. Als EZVK arbeiten wir eng mit anderen kirchlichen Zusatzversorgern zusammen, darunter die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, die Zusatzversorgungskasse der Evan- gelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und die Kirch- liche Zusatzversorgungskasse des Verbands der Diözesen Deutschlands. Unabhängig davon sind wir unter insgesamt drei evangelischen Zusatzversorgungskassen in Deutschland jene mit dem größten Ausdehnungsgebiet. Wo liegen Unterschiede, worin unterscheidet sich die EZVK von anderen Vorsorgeeinrichtungen? Prof. Volker Heinke: Vielleicht zunächst zu den Gemeinsam- keiten: Wir sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommu- nale und kirchliche Altersversorgung – kurz AKA – und un- terliegen der Versicherungsaufsicht des Landes Hessen. Das heißt, unser Leistungsrecht ist einheitlich mit dem, was auch der ö entliche Dienst – etwa Kommunen und Städte – sei- nen Mitarbeitenden gewährt. Für unsere Versicherten über- nehmen wir die betriebliche Altersversorgung mit Hinter- bliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsschutz. Das bildet unse- re Standardleistung, die tari ich nahezu identisch ausgestal- tet ist, als Grundversicherung. Darüber hinaus bieten wir noch die freiwillige Versicherung, wenn Mitarbeiter aus Entgeltumwandlung zusätzlich vorsorgen wollen. Einen Unterschied machen wir bei Themen wie der Unterstüt- zungskasse und der Aus nanzierung. Inwiefern? Prof. Volker Heinke: Als einzige Zusatzversorgungskasse in Deutschland bieten wir zusätzlich zur Grundversicherung EZVKGrund und der Freiwilligen Versicherung EZVKPlus ein Unterstützungskassenmodell. Das nutzen vor allemMit- arbeitende mit höheren Vergütungen in Krankenhäusern, etwa Ärzte oder auch Geschäftsführer, für ihre zusätzliche private Vorsorge aufgrund der dort gegebenen höheren Frei- beträge.Was uns darüber hinaus von vielen anderen, vor al- len Dingen kommunalen Zusatz- und Versorgungskassen unterscheidet: Wir arbeiten nicht auf Basis eines Umlage- verfahrens, weil wir mit dem schon 2002 durchgeführten Systemwechsel auf die Kapitaldeckung umgestiegen sind. In der HGB-Bilanz haben wir bereits einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht, in der versicherungstechnischen Bilanz noch nicht, da stehen wir heute noch bei einemDeckungs- grad von etwa 80 Prozent. Das entspricht im Wesentlichen zwar einer Kapitaldeckung, muss aber eben aufgrund von fehlenden Beiträgen aus der Vergangenheit noch vollständig aus nanziert werden. Unser entsprechend unterlegter Aus- nanzierungsplan läuft noch bis zum Jahr 2060. Wie kam es eigentlich dazu, dass die Kirchen hier vom Umlage- verfahren auf die Kapitaldeckung umgestellt haben? Prof. Volker Heinke: Die Kirchen haben sich immer schon, im Prinzip seit der Gründung von Zusatzversorgungskassen, in der Verp ichtung gesehen, gewissermaßen als der bessere Kaufmann im Vergleich zum Staat zu agieren. Schon zu Zeiten der Umlage nanzierung haben daher die Kirchen- kassen aus Sicherheitsüberlegungen mehr Kapital akkumu- liert als die ö entlichen Kassen. Daher kann es eigentlich kaum verwundern, dass man sich Anfang der 2000er-Jahre endgültig für den Schritt zur Kapitaldeckung entschieden hat. Für jemanden wie mich, der ursprünglich aus der Ver- sicherungswirtschaft kommt, war das nur folgerichtig, denn für mich stand nie infrage, dass die eigenen Verp ichtungen zu 100, besser zu 110 oder 120 Prozent kapitalgedeckt sein müssen. Vorsorgen heißt aus meiner Sicht, zu gegebener Zeit genügend Kapital zur Seite zu legen. Das funktioniert einfach nicht mit einem Umlageverfahren, wie es der Staat praktiziert.Dafür braucht es die Kapitaldeckung, um Lücken möglichst gar nicht entstehen zu lassen. Nimmt man mit einem solchen Schritt nicht unweigerlich in Kauf, dass die Beitragsbelastungen für die Arbeitgeber steigen? Prof. Volker Heinke: Solche Mehrbelastungen lassen sich durch einen über mehrere Jahrzehnte gestreckten Aus nan- zierungsplan für unsere Einrichtung gut bewältigen. 62 N o . 2/2025 | institutional-money.com THEORIE & PRAXIS | Prof. Volker Heinke | EZVK FOTO: © CHRISTOPH HEMMERICH » Vorsorgen heißt aus meiner Sicht, zu gegebener Zeit genügend Kapital zur Seite zu legen. Das funktioniert einfach nicht mit einem Umlageverfahren, wie es der Staat praktiziert. « Prof. Volker Heinke, Vorstand der EZVK Einzige Zusatzver- sorgungskasse in Deutschland, die ein Unterstützungskas- senmodell anbietet.

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