Institutional Money, Ausgabe 2 | 2025
D ie Informationen bezüglich der Financial-Data- Access-Verordnung (FiDA) liefen in den letzten Monaten kreuz und quer, und Banken und Ver- sicherungen kritisierten die Regelungen zum o enen Da- tenaustausch in der Finanzwelt heftig.Manchmal hatte man den Eindruck, dass die Europäische Union FiDA gar nicht mehr weiterverfolgen würde, weil ein o ener Austausch von persönlichen Finanzdaten ein heikles Thema darstellt. Trilogverfahren Mit der Aufnahme des Trilogverfahrens zu FiDA Anfang 2025 durch Rat, Parlament und Kommission ist wieder etwas mehr Klarheit eingetreten. Die Marktteilnehmer dür- fen jetzt erwarten, dass es bald zur vorgesehenen Erweite- rung des Austauschs von Finanzdaten kommen wird, und können sich schon mal zu den Startblöcken begeben. Der Anstoß zu FiDA kam von der EU-Kommission, die auch den Rahmen für FiDA vorgeschlagen hat. Dabei fällt auf, dass sich die Kommission in letzter Zeit sehr dafür interessiert, welcher Bürger welche Vermögenswerte besitzt und welche Zahlungsströme er erwartet. Das zeigt sich un- ter anderem auch in der EU-Geldwäsche-Verordnung (AML- Verordnung), die eine Obergrenze für Barzahlungen (also Fokus auf nachvollziehbare elektronische Zahlungen) und vor allen Dingen die Einrichtung eines EU-Vermögensregis- ters vorsieht. Hierbei handelt es sich um eine umfassende Datenbank, in der alle Bürger mit ihren Vermögenswerten erfasst werden und die bei der EU-Behörde AMLA in Frank- furt angesiedelt sein wird. Förderung des digitalen Wandels Ob all diese Bemühungen tatsächlich zu einem besseren Überblick der Bürger über ihre Finanzen führen bezie- hungsweise der Bekämpfung von Geldwäsche dienen oder ob sie für die Bürgerüberwachung und letztlich zur Gene- rierung von Steuern und Abgaben angesichts klammer ö entlicher Kassen verwendet werden, lässt sich heute schwer absehen. Es geht immerhin um enorme Mengen an Finanz-, Zahlungs- und Vermögensdaten, die gesammelt werden und sich durch elektronische Datenverarbeitung leicht bündeln und auswerten lassen. Dass es um die Förderung eines datengesteuerten Finanz- wesens geht, schreibt die Europäische Kommission selbst in ihrer Begründung für die FiDA-Verordnung (COM[2023]): „Im Finanzbereich hat die Kommission die Förderung eines datengesteuerten Finanzwesens als eine der Prioritäten in ihrer Strategie für ein digitales Finanzwesen aus dem Jahr 2020 genannt und ihre Absicht bekundet, einen Legislativ- vorschlag für einen Rahmen für den Zugang zu Finanz- daten vorzulegen. In ihrer Mitteilung über eine Kapital- marktunion aus dem Jahr 2021 hat die Kommission ihr Bestreben bekräftigt, ihre Arbeit zur Förderung datenge- steuerter Finanzdienstleistungen zu beschleunigen.“ „Datengesteuerte Finanzdienstleistungen“ sollen also be- schleunigt werden. Warum dies in der Vergangenheit noch nicht richtig lief, erklärt die EU-Kommission ebenfalls in ihrer Begründung: „Derzeit haben Kunden im Finanzsektor in der EU über Zahlungskonten hinaus keine e ektive Kon- trolle über den Zugang zu ihren Daten und deren Aus- tausch. Datennutzer, d. h. Unternehmen, die auf Kunden- daten zugreifen wollen, um innovative Dienstleistungen zu erbringen, haben Schwierigkeiten beim Zugang zu Daten, die sich im Besitz der Dateninhaber be nden, d. h. Finanz- institute, die diese Kundendaten erheben, speichern und ver- Die Financial-Data-Access-Verordnung (FiDA-VO) befindet sich aktuell im Trilog- verfahren. Dabei geht es um eine Art Open Finance in der Finanzwelt, denn mit FiDA soll ein offener Datenaustausch ermöglicht werden. Finanzinstitute befürchten großen Aufwand, einige sehen jedoch auch die Möglichkeit neuer Geschäftsfelder. Schöne neue Datenwelt 268 N o . 2/2025 | institutional-money.com STEUER & RECHT | FiDA-VO FOTO: © NICOLA HAUBNER Unter FiDA sollen Kundendaten über Branchengrenzen hinweg transparent gemacht werden. » EbAV sollten nicht undifferenziert in die Finanzmarktregulierung integriert werden, denn sie sind nicht offen für alle interessierten Kunden. « Beate Petry, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., aba
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