Institutional Money, Ausgabe 2 | 2025
Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG (MSPF) für die Kapitalanlage verantwortlich. Für die einzelnen Assetklassen hat der Sozialpartnerbeirat jeweils Bandbreiten beschlossen. „Darüber hinaus hat der Sozialpartnerbeirat eine eigene Nachhaltigkeitsrichtlinie festgelegt, die für uns bindend ist“, ergänzt Pauly. Attraktive Zielrenditen Mit dieser Allokation wird eine Zielrendite zwischen 3,5 und 7,5 Prozent per annum angestrebt. „Im Mittel werden es um die fünf Prozent sein, was eine attraktive Verzinsung ist“, meint Pauly. Insofern mache sich der Verzicht auf Ga- rantien im Portemonnaie der Rentner direkt bemerkbar. „Mit jedem weiteren Tarifabschluss, den es in dieser Form gibt, wird die Versicherungsindustrie nervöser“, beobachtet Pauly, denn die Versicherer würden merken, dass ihre Ver- träge gekündigt werden, „zumindest nach vorn hin“, so Pauly. In der Vergangenheit hätten die Versicherer gutes Geschäft in der bAV gemacht, ganze Fachteams für Grup- penverträge aufgebaut, aber die Performance habe sich für langfristige Vorsorgeverträge eben oft als nicht sehr attraktiv erwiesen. Sicherungspuffer Die Härten, die der Kapitalmarkt aufweisen kann, werden bei SPM grundsätzlich mit einem Sicherungsbeitragspu er abgefedert. Beim Metzler Sozialpartner Pensionsfonds wer- den die Beiträge für den Sicherungspu er allein durch die Arbeitgeber aufgebracht und betragen vier Prozent vom Hauptbeitrag. Angelegt wird er im selben Vehikel wie die Hauptbeiträge. Somit landet alles im selben Kapitalanlage- topf: die eingesammelten Beiträge für die Aktiven, das Kapital für die Rentner und die Sicherungsbeiträge. „Das haben wir gemeinsammit dem Sozialpartnerbeirat entschie- den. Es reduziert die Komplexität, sodass die Kosten niedrig gehalten werden können“, sagt Pauly. Der Sicherungspu er kann in der Rentenphase nur zum Ausgleich von Rentenkürzungen genutzt werden: „Wenn die Renten aufgrund eines schlechten Kapitalmarktumfelds und eines Unterschreitens des Kapitaldeckungsgrads von 100 Prozent gekürzt werden müssten, können dadurch die Leistungskürzungen vollständig oder teilweise abgemildert werden“, so Pauly. „Höhe und Dauer der Minderung der Leistungskürzung (MLK), das heißt die Verwendung des Sicherungspu ers, werden dabei vom Sozialpartnerbeirat beschlossen“, führt Pauly weiter aus.Wenn dieser entscheidet, dass die Rentenkürzung komplett kompensiert werden soll, bleibt die Auszahlungssumme an die Rentner in der Höhe unverändert. Wird bei der regelmäßigen Überprüfung festgestellt, dass die Kapitalanlage wieder ausreicht, um die Rentenzahlun- gen zu leisten, endet die Stützung durch den Sicherungs- pu er, sodass dieser wieder weiter anwachsen kann. „Nach jeder Rezession gibt es zum Glück wieder einen Auf- schwung“, so Pauly. Mithilfe einer ALM-Studie wird ermittelt, welches Volu- men der Sicherungspu er langfristig haben sollte, um für die vom Sozialpartnerbeirat angestrebten Kompensations- zwecke ausreichend groß zu sein. Der Sozialpartnerbeirat de niert eine Obergrenze für den Sicherungspu er. Ist sie erreicht, zahlen die Arbeitgeber keinen Sicherungsbeitrag mehr, sondern einen Zusatzbeitrag (gespeist aus den „ent- fallenen“ Sicherungsbeiträgen), der allerdings als Kopf- pauschale auf die Konten der Arbeitnehmer verteilt wird. „Für die Arbeitnehmer wirkt das wie ein Beitragsturbo in sehr guten Marktphasen“, meint Pauly. Auch für die Rentner gibt es einen Turbo: „Der Gesetz- geber schreibt vor, dass wir täglich den Kapitaldeckungsgrad der Rentner in der Rentenbezugsphase überwachen müs- sen. Er kann zwischen 100 und 125 Prozent schwanken“, erklärt Pauly. Überschreitet der Kapitaldeckungsgrad die Grenze von 125 Prozent, erhalten die Rentner eine Renten- erhöhung; unter 100 Prozent werden die Renten abgesenkt – oder der Pu er kommt zum Einsatz. „Beim Übergang von der aktiven in die Rentenphase gehen wir von einem Kapitaldeckungsgrad von 112,5 Prozent aus“, erklärt Pauly die Systematik. Sozialpartnerbeirat und Puffer Der Sozialpartnerbeirat wurde bereits beim ersten SPM, das Metzler gemeinsammit Uniper aus der Taufe gehoben hat, eingerichtet. Er ist paritätisch besetzt, was die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite angeht, und kann in der Beset- zung variieren, je nachdem welche Branchen an den Pen- sionsplan andocken. „Der Sozialpartnerbeirat freut sich über jedes neue Mitglied auf der Arbeitnehmer- und der Arbeit- geberseite“, so Pauly. Der Beirat tri t sich regelmäßig und kommt außerdem immer dann zusammen, wenn der Kapitaldeckungsgrad den Korridor nach oben oder unten verlässt. Dann entschei- det er, ob die Rentenzahlungen angepasst werden, und wenn ja, um wie viel und für wie lange. „Weder die Bodenverkehrsdienste noch die Busfahrer in Baden-Württemberg hatten bisher eine eigene branchenwei- te bAV. Für die Entgeltumwandlung bieten einige Arbeit- geber allenfalls einen Direktversicherungsvertrag mit einer Versicherung an. Insofern tragen wir zur politisch gewünsch- ten Verbreiterung der bAV bei“, stellt Pauly fest. Die Bodenabfertigungsdienstleister sind am 1. Februar 2025 gestartet. Pauly schätzt, dass hier etwa 13.000 Mitar- beiter mitmachen – und zusätzlich die Neueinstellungen ab 2025. Als Tarifparteien stehen auf der Arbeitnehmerseite die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und auf der Arbeitgeber- seite die Arbeitgeberverbände ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr e.V.) und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 31. März 2025 den Antrag auf Allgemeinverbind- lichkeit des bAV-Tarifvertrags der Bodenverkehrsdienste (TV bAV BVD) verö entlicht. „Dies ist ein sehr positives Signal 218 N o . 2/2025 | institutional-money.com PRODUKTE & STRATEGIEN | Sozialpartnermodelle
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