Institutional Money, Ausgabe 2 | 2025

D er Zug der Sozialpartnermodelle (SPM) kommt langsam, aber sicher weiter ins Rollen – sechs Jah- re nach der Ermöglichung durch das erste Be- triebsrentenstärkungsgesetz möchte man das auch erwarten. Im Januar 2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft, dessen Kernpunkt die Einführung einer „reinen Bei- tragszusage“ (rBZ) war. Neu an dieser Form der betrieb- lichen Altersversorgung (bAV) war zum einen, dass solche Modelle ohne Garantien auskommen (müssen), und zum anderen, dass die Gestaltung dieser Versorgungssysteme in den Verantwortungsbereich der Tarifvertragsparteien gelegt wurde – daher der Name „Sozialpartnermodell“. Ziel: Verbreiterung der bAV Die Regierung, die damals aus CDU/CSU und SPD bestand (Kabinett Merkel III), erho te sich von dieser Form der bAV ein höheres Versorgungsniveau (aufgrund der Kapi- talmarktnähe) und eine bessere Verbreitung der betriebli- chen Altersversorgung (wegen des Vertrauensvorschusses, den die Tarifparteien genießen und weil die Arbeitgeber kei- ne Garantien mehr geben müssen). Die damalige Bundes- ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), hielt nämlich große Stücke auf Betriebsrenten. „Die Betriebs- rente ist die älteste, wichtigste und kostengünstigste Zusatz- versorgung im Alter“, erklärte sie 2017 bei der Verabschie- dung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Bundestag. Weil sie federführend bei der Ausgestaltung von Sozialpart- nermodellen war, wird diese Form der Rente von einigen auch „Nahles-Rente“ genannt. Lange Entwicklungszeit Zunächst dauerte es geraume Zeit, bis die Ö entlichkeit im Herbst 2022 vom ersten Sozialpartnermodell erfuhr.Die lan- ge Entwicklungszeit ist dadurch bedingt, dass zunächst die Sozialpartner eine tarifvertragliche Vereinbarung schließen müssen, um ein entsprechendes Modell zu kreieren. Außer- dem müssen die Tarifvertragsparteien ein Steuerungsgre- mium aus der Taufe heben, das beratende, empfehlende und überwachende Funktion hat. Darüber hinaus gilt es einen Versorgungsträger zu nden, der sich um die Day-to- day-Bewirtschaftung der Kapitalanlage und die Bestandsver- waltung kümmert. Gemein ist allen SPM, dass es sich aus Sicht der Arbeit- geber um ein Pay-and-forget-System handelt, weil es keine garantierten Mindestleistungen geben darf. Außerdem darf nur eine lebenslange Rentenleistung angeboten werden, die – es gibt ja keine Garantien mehr – in der Höhe schwanken kann. Das Ganze muss von den Tarifvertragsparteien ab- gestimmt und organisiert werden. Die größten Unter- scheidungsmerkmale zwischen den verschiedenen SPM sind • die Höhe der Beiträge • die Kapitalanlage • die Konzeption des kollektiven Sicherheitspu ers Mittlerweile sechs Sozialpartnermodelle Inzwischen gibt es sechs Sozialpartnermodelle: Begonnen hat 2022 Uniper, die den Metzler Sozialpartner Pensions- fonds (MSPF) als Versorgungsträger mit ins Boot geholt hat. Einen Monat später folgte der ChemiePensionsfonds, der gemeinsam von der Chemiebranche und der R+V Versiche- rung ins Leben gerufen wurde.Die Chemiebranche arbeitet mittlerweile mit zwei Versorgungsträgern zusammen, denn neben dem Sozialpartnermodell mit der R+V Versicherung hat die Branche zusätzlich die ZielrenteCHEMIE entwickelt Mittlerweile gibt es zwei weitere Sozialpartnermodelle – Nummer fünf und sechs. Das eine gilt für die Bodenverkehrsdienste, das andere für die privaten Omnibus- betriebe Baden-Württemberg. Beide nutzen den Pensionsplan „Metzler rBZ 1“. Andocken leicht gemacht 212 N o . 2/2025 | institutional-money.com PRODUKTE & STRATEGIEN | Sozialpartnermodelle FOTO: © BMAS | WERNER SCHUERING Die Bodenverkehrs- dienste und die Busunternehmen in Baden-Württemberg steigen dem Zug des Metzler Pensionsfonds zu. » Die Betriebsrente ist die älteste, wichtigste und kostengünstigste Zusatzversorgung im Alter. « Andrea Nahles, ehemalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales (SPD)

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