Institutional Money, Ausgabe 1 | 2025
Fondsstrukturen an, ist also direkt betro en.Marquenie hält es für wichtig, dass sich Dienstleister wie sein Haus auch intensiv um die regulatorischen Vorgaben und die entspre- chenden Ausführungsbestimmungen kümmern. „Eine ak- tive Teilnahme an branchenweiten Arbeitsgruppen und Ver- bänden wie beispielsweise der ESMA-Projektgruppe oder dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist dringend zu empfehlen.“ Darüber hinaus sei eine umfassende Über- prüfung der bestehenden Prozess- und Systemlandschaft erforderlich. „So lassen sich Ine zienzen und Schwachstel- len in der gesamten Abwicklungskette – von der Order- erfassung bis zur potenziellen NAV-Berechnung – identi - zieren.“ Basierend auf dieser Analyse müssten Dienstleister gezielte Anpassungen vornehmen, einschließlich einer de- taillierten Impaktanalyse. Gleichzeitig sei eine enge Abstim- mung mit externen Partnern und Kunden notwendig, um die künftige Struktur und die Prozesse optimal auszurichten. „Um eine fristgerechte Umsetzung sicherzustellen, sollten interne Projekte zur Anpassung der Systeme frühzeitig gestar- tet werden. Eine transparente Kommunikation mit Kunden und Marktteilnehmern ist dabei unerlässlich, um Erwartun- gen zu steuern und einen reibungslosen Übergang zu ge- währleisten“, so Marquenie. Angesichts dieses Aufwands könnte die Settlement-Be- schleunigung dafür sorgen, dass die Konsolidierung im Ban- kenmarkt weiter voranschreitet. „Kleinere Marktteilnehmer könnten unter Umständen Schwierigkeiten haben, die not- wendigen Anpassungen eigenständig umzusetzen“, meint Marquenie. Tatsächlich haben angesichts der Umstellung für US-Wertpapiere einige Geldhäuser bereits Büros in Asien erö net, um die Abwicklungsprozesse nahtlos in den ver- schiedenen Zeitzonen erledigen zu können. Um aber in allen drei großen Zeitzonen des Wertpapierhandels präsent zu sein, bedarf es einer gewissen Größe, was wieder für eine zunehmende Konsolidierung spricht. Einigkeit scheint darüber zu herrschen, dass die Erhö- hung der Abwicklungsgeschwindigkeit beim Wertpapier- Settlement mittel- bis langfristig Vorteile für alle Markt- teilnehmer bringt: „Durch eine schnellere und e zientere Abwicklung werden insbesondere das Kredit- und das Kon- trahentenrisiko reduziert, während gleichzeitig die Markt- liquidität erhöht wird. Endkunden pro tieren unmittelbar, da sie ihre Transaktionen schneller abschließen können und das Risiko von Verzögerungen sowie potenzielle Sett- lement-Risiken minimiert werden“, so Marquenie. Auch der europäische Finanzplatz werde durch die beschleunigten Prozesse seine Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich stärken, da eine e zientere Abwicklung mit hö- heren Standards und einer besseren Marktintegration ein- hergeht. ANKE DEMBOWSKI Positive Effekte und Herausforderungen Die Einführung von T+1 im Wertpapier-Settlement bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Während Risikoreduktion und schnellere Kapitalverfügbarkeit als positive Effekte zu nennen sind, bleiben der erhöhte administrative Aufwand und mögliche Strafgebühren kritische Faktoren. Quelle: MEAG Positive Effekte Herausforderungen Reduziertes Gegenparteirisiko: Da Transaktionen schneller finalisiert werden, wird das Risiko eines Zahlungsausfalls verringert. Zeitdruck für internationale Investoren: Anleger aus anderen Zeitzonen haben weniger Zeit für Absicherungsgeschäfte und Liquiditätsmanagement. Höhere Kapitalverfügbarkeit: Investoren haben schneller Zugriff auf ihre liquiden Mittel, was Handelsstrategien optimiert. Erhöhter operativer Aufwand: Die Marktteilnehmer müssen ihre Systeme anpassen, was Kosten verursacht. Effizientere Abwicklungsprozesse: Automatisierte Systeme helfen, Fehler zu minimieren und die operative Effizienz zu erhöhen. Regulatorische Kosten und CSDR: Die CSDR wird die Anforderungen an eine fristgerechte Abwicklung verschärfen. Die Einführung von Strafgebühren für verspätete Transaktionen durch Zentralverwahrer führt zu zusätzlichem operativem und finanziellem Aufwand. N o . 1/2025 | institutional-money.com 263 Fondsabrechnung | STEUER & RECHT FOTO: © MEAG, UNIVERSAL » Die EU-Kommission schlägt als Umstel- lungsdatum den 11. Oktober 2027 vor und folgt damit der ESMA-Empfehlung. « Kurt Wustl, Head of Operations & Portfolio Administration Bei der Beschleuni- gung des Settle- ments geht es auch um die Optimierung der Abwicklungs- prozesse. » In den USA gibt es ein einheitliches Rechtssystem und eine einheitliche Markt- infrastruktur. Das ist in der EU anders. « Mathias Heiß, Chief Executive Officer, Universal Investment
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