Institutional Money, Ausgabe 1 | 2025
(CSDR) und die technische Anpassung der Systeme die Kosten für Marktteilnehmer erhöhen.Die tatsächlichen Vor- teile für Investoren hängen stark von ihrer individuellen Marktexposition und ihrem Abwicklungsprozess ab.“ Relevant für KVGen Asset Manager und KVGen sind nah am Thema dran, denn sie sind auch heute schon direkt betro en, zumindest wenn sie US-Wertpapiere handeln. „Die Umstellung von T+2 auf T+1 seit 28. Mai 2024 ist erfolgreich verlaufen. Emittenten, zugelassene Teilnehmer und Depotbanken haben imVorfeld des 28. Mai 2024 eng zusammengearbeitet, um sicherzustel- len, dass der Primärmarktprozess nahtlos umgesetzt werden konnte – zumindest aus Anlegersicht. Erwähnenswert ist, dass die Auswirkungen der Umstellung keine direkten Aus- wirkungen auf den Abwicklungszyklus des Sekundärmarkt- handels von ETPs in Europa haben“, erklärt das Capital Mar- kets Team von DWS/Xtrackers in London. Doch das Team verweist auf Friktionen, die sich durch die unterschiedliche Abwicklungsgeschwindigkeit im Primär- und Sekundärmarkt ergeben können: „Aus Primärmarkt- sicht wurden beispielsweise Teilfonds mit einem 100-prozen- tigen Engagement in US-Wertpapieren so angepasst, dass sie mit einem Abwicklungszyklus von T+1 abgerechnet wer- den. Dies gilt sowohl für die zugrunde liegenden Aktien als auch für die Ausgabe und Rücknahmen der ETF-Anteile.“ Wenn diese Teilfonds an Handelsplätzen gelistet sind, die weiterhin für eine T+2-Abwicklung infrage kommen, bleibt der Abwicklungszyklus der ETF-Anteile an diesem Han- delsplatz bei T+2. „Dies führt unter bestimmten Umständen bei einzelnen Fonds zu einer Diskrepanz zwischen den Ab- wicklungszeiträumen des Primär- und des Sekundärmarktes und damit zu Auswirkungen auf die von den Liquiditäts- anbietern verwaltete Finanzierung“, so das Capital Markets Team. Auch bei Universal sieht man die neuen Modalitäten gemischt: „In den USA waren von der Verkürzung auf T+1 nur die eigentlichen Transaktionen an der Börse betro en. Im Binnenverhältnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und ihren Kunden blieb die Abwicklung der Anteilsgeschäf- te weitestgehend bei T+2“, sagt Heiß von Universal Invest- ment und befürchtet, dass das in Europa anders wird. „Hier müsste wegen möglicher Liquiditätslücken auch die Ab- wicklung der Anteilsgeschäfte auf T+1 verkürzt werden, was den Aufwand, den Anpassungsbedarf und die dafür erfor- derlichen Investitionen zusätzlich erhöht.“ Auch das DWS- Team spricht von einer „wesentlich größeren Änderung“ für den Fall, dass der Handel von ETF-Anteilen im Sekundär- markt in Europa auf T+1 umgestellt wird. Ein Sprecher des BVI erklärt die Position des Fondsver- bands: „Fondsgesellschaften beziehungsweise Asset Manager sollten bei der Abwicklung des Fondsanteilsscheingeschäfts weiterhin die Möglichkeit haben, eigenständig zu entschei- den, welchen Abrechnungszyklus sie nutzen möchten.“ Auch wenn Investmentvermögen, die außerhalb der Börse gehandelt werden, dann regelmäßig auch auf T+1 umstellen, sollten einzelne Asset Manager die Flexibilität eines zusätzli- chen beziehungsweise eines weiteren Tages (T+2/3) für eine praxisgerechte Abwicklung erhalten, wenn dies notwendig ist. Der BVI-Sprecher erklärt, warum eine solche Spezialre- gelung für Fondsanteile angebracht ist: „Eine Verkürzung der Settlement-Frist für das Anteilsscheingeschäft umfasst eine noch schnellere Erstellung des Net Asset Value (NAV) unter Einbindung der Verwahrstellen. Daher ist eine Umstellung des Anteilsscheingeschäfts deutlich aufwendiger als eine rein technische Umsetzung für die Assetklassen Aktien und Renten.“Der NAV des Handelstages sei derzeit erst an T+1 bekannt, und auch da in der Regel erst am Nachmittag. Für Investoren kein Megathema Auf Investorenseite stellt die raschere Abwicklung ansonsten kein Megathema dar. So winkt Anja Mikus ab: „Ein rasche- res Settlement ist sicher nicht schlecht, aber das Thema hat bei uns keinen hohen Stellenwert.“Mikus ist Vorstandsvor- sitzende und Chief Investment O cer des Kenfo – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Berlin. Immerhin das Risikomanagement bei den Investoren dürfte sich über das schnellere Settlement freuen. Je schneller nal abgerechnet ist, desto kürzer die Dauer möglicher Unwäg- barkeiten. „Für unsere Kapitalanlagestrategie hat dies keine größeren Implikationen, gleichwohl kann ein schnelleres Settlement eine Rolle spielen, wenn entsprechend kurzfris- tige Verp ichtungen zu erfüllen sind“, meint Karen Delvai, Global Head of Asset Management and Pension Funds bei der BMW Group in München. „Ansonsten ist die Umstel- lung ein großes Thema für die Depotbanken.“ Anstrengungen bei den Verwahrstellen Die Depotbanken müssen zunächst einmal investieren. „Die Einführung schnellerer Settlement-Prozesse erfordert teils erhebliche Investitionen in die Abwicklungssysteme der Marktteilnehmer. Dies betri t insbesondere einen hohen Automatisierungsgrad und die Standardisierung“, sagt Sebas- tian Marquenie,Head Securities Operations bei Hauck Auf- häuser Lampe Privatbank (HAL). Doch langfristig ho t er, dass sich diese Investitionen durch optimierte Abwicklungs- prozesse und geringere operative Risiken kompensieren. HAL bietet imGeschäftsfeld Asset Servicing unter anderem die Verwahrstellfunktion für deutsche und luxemburgische 262 N o . 1/2025 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Fondsabrechnung FOTO: © FAROS CONSULTING Europa plant eine Verkürzung vor- rangig deshalb, weil es die USA vorge- macht haben. » Die größten Veränderungen kommen sicherlich auf die Verwahrstellen zu, die ihre Prozesse anpassen müssen. « Tamara Di Nanni, Senior Consultant bei Faros Consulting in Frankfurt
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