Institutional Money, Ausgabe 1 | 2025

festgestellt werden, ob der Kunde oder der wirtschaftlich Be- rechtigte eine politisch exponierte Person ist. „In Deutsch- land ist es bisher so, dass im Normalfall eine Ausweiskopie nicht genügt, der Ausweis ist im Original vorzulegen. Das sieht auch die BaFin so, und der Bundesgerichtshof hat dies bestätigt“, erklärt Döser. Die Vorlage des Originaldokuments kann lästig sein, weil man eigens bei der Bank vorstellig wer- den muss, um seinen Ausweis herzuzeigen.Wenn ausnahms- weise ein geringeres (kein normales) Geldwäscherisiko vor- liegt, genügt die Ausweiskopie. „Um der Digitalisierung Rechnung zu tragen, hat die BaFin auch die Videoidenti zierung zugelassen und betrach- tet diese unter Beachtung bestimmter Anforderungen als Vorlage des Originaldokuments. Zur Videoidenti zierung gibt es viele Regelungen, unter anderem braucht man dafür speziell geschultes Personal“, so Döser. Viele kennen inzwi- schen das Verfahren, bei dem der Ausweis vor der Kamera bewegt und gedreht werden muss, um das Hologramm zu sehen und die Echtheit des Dokuments nachzuweisen. In anderen europäischen Ländern verläuft die Kunden- identi zierung derzeit noch wesentlich einfacher. „Manch- mal reicht schon eine Strom- oder Wasserrechnung mit dem Namen und der Adresse des Kunden aus“, so Döser. „Es ist ein Anliegen der EU-Gesetzgeber, die Kundenidenti- kation EU-weit zu vereinheitlichen.“ Obergrenze für Barzahlungen Außerdem wird mit der AML-Verordnung eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro ein- geführt. Bereits bei Barzahlungen ab 3.000 Euro sind die Kunden zu identi zieren und die Käuferdaten festzuhalten, was eine spätere Rückverfolgung ermöglichen soll, sollten sich Unregelmäßigkeiten ergeben. Diese Regelung aus der AML-Verordnung betri t neben Kreditinstituten unter anderem auch Edelmetallshops, Wechselstuben, Juweliere, Autohäuser, Kasinos und weitere Unternehmen, bei denen mit größeren Bargeldbeträgen hantiert wird. Wie bereits heute nach dem deutschen Geldwäschegesetz sind Unter- nehmen auch unter der EU-Verordnung verp ichtet, ver- dächtige Aktivitäten zu melden. Das war in der Vergangen- heit insofern nicht immer einfach,weil Unternehmen damit ihre eigenen Kunden anzeigen mussten. Die Einschränkung von Bargeldtransaktionen stößt nicht bei allen auf Gegenliebe. Insbesondere in Deutschland hält man gern am Bargeld fest. „Wir respektieren es, dass Bürger Bargeld mögen, und wir wollen es nicht abscha en“, sagte EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness imMai 2021 der „Süddeutschen Zeitung“. „Doch wir wollen saube- re Euros, keine dreckigen. Geldwäsche vergiftet das Wirt- schaftssystem; das Geld stammt aus kriminellen Aktivitäten und ießt in den legalen Wirtschaftskreislauf.“ Bisher gibt es in Deutschland keine Obergrenze für Bar- zahlungen – wer will, darf jeden Betrag in bar bezahlen. Bei größeren Beträgen – mehr als 10.000 Euro – gibt es für Güterhändler allerdings die P icht, sich auszuweisen und Auskunft über die Herkunft des Geldes zu erteilen. Unter der EU-AML-Verordnung haben die Mitgliedsstaa- ten die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzule- gen, was sie teilweise schon jetzt tun. „In Frankreich liegt die Höchstgrenze der Bargeldauszahlungen beispielsweise für französische Steuerzahler bei 1.000 Euro. Höhere Geldbe- träge müssen per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Für Ausländer liegt die Obergrenze hingegen bei 10.000 Euro. In Italien sind Bargeldauszahlungen bis 2.999 Euro ohne Nachweis möglich, und in Spanien liegt die Höhe bei nunmehr 2.500 Euro“, schreibt die Sparkasse auf ihrer Homepage. Neben Deutschland gibt es auch in Län- dern wie Österreich, Luxemburg und Zypern keine Begren- zung für Bargeldtransfers. International gibt es mit der „Better than Cash Alliance“ (BTCA) bereits Bemühungen, Bargeldtransaktionen zuguns- ten digitaler Bezahlmethoden weltweit einzudämmen. Das Portal www.deutsche-wirtschafts-nachrichten.de merkt dazu kritisch an: „Hinter der in New York ansässigen Organisa- tion stehen nicht nur Microsoft-Gründer und Multimilliar- där Bill Gates sowie die Clinton Development Initiative, son- dern auch die US-Regierung, Großbanken wie die Citibank und mit Mastercard und Visa auch zwei weltweit führende Geldwäsche den Garaus machen Das EU-Geldwäschepaket sieht verschiedene Maßnahmen vor. Die EU will Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen und hat dazu mit der AML-Verordnung und weiteren Verordnungen ein umfangreiches Paket geschnürt. Quelle: S+P / Institutional Money EU-Behörde ALMA EU-weite Barzahlungs- Obergrenze von 10.000 Euro Strenge KYC-Regelungen & Erfassung der Kundendaten Erfassung von Luxusgütern wie Yachten, Privatflugzeuge Verschärfte Anforderungen für den Kryptosektor Einrichtung eines EU-Vermögens- registers 258 N o . 1/2025 | institutional-money.com STEUER & RECHT | EU-Geldwäsche-VO FOTO: © CLAUDIO CENTONZE Der Missbrauch des Finanzsystems für unrechtmäßige Zwecke soll ver- hindert werden. » Wir wollen saubere Euros, keine dreckigen. Geldwäsche vergiftet das Wirtschaftssystem. « Mairead McGuinness, bis 30. November 2024 EU-Kommissarin für Wirtschaft und Kapitaldienstleistungen

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