Institutional Money, Ausgabe 1 | 2025
W er organisierte Kriminalität, Steuerhinterzie- hung und Korruption wirkungsvoll bekämp- fen will, kommt um die Verhinderung von Geldwäsche nicht herum. Die EU hat dafür mit der Autho- rity for Anti-Money Laundering (AMLA) sogar eine eigene Behörde gescha en, die die umfangreichen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention überwachen soll. Und auch wenn man als ehrlicher Steuerzahler eine solche Institution begrüßen muss, steht doch fest, dass die Bürokratieproble- matik durch sie sicher nicht entschärft wird. Bisher unterschiedliche Regelungen Derzeit gibt es eine EU-Direktive zur Bekämpfung von Geldwäsche, die EU-Geldwäscherichtlinie. Diese wurde von den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt, bei- spielsweise wurde 1993 das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) verabschiedet, und es gab ähnliche Geldwäschegesetze in Österreich, Frankreich und in jedem anderen EU-Land. „Das Problem war, dass die Richtlinie einige Spielräume lässt, die von den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich genutzt wurden. Daher existieren teilweise ziemlich unter- schiedliche Geldwäscheregelungen in Europa“erklärt Rechts- anwalt Dr.AchimDöser,Counsel für Bankaufsichtsrecht und Asset Management bei der Kanzlei King & Spalding in Frankfurt.Nicht nur, dass es teilweise große Unterschiede bei den Geldwäschebestimmungen gibt, sondern die EU-Direk- tive gegen Geldwäsche wurde von einigen Ländern zu spät, zu lax und in seltenen Fällen sogar gar nicht umgesetzt. Künftig ein „Single Rulebook“ Weil der EU-Kommission die unterschiedlichen Regelungen miss elen, hat sie zu einem anderen Mittel gegri en und die EU-AML-Verordnung erlassen. „Verordnungen brauchen nicht in nationales Gesetz umgesetzt zu werden, sondern sie gelten unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsland“, sagt Döser. Die Ver- ordnung stellt also ein einheitliches EU-weites Rechtssystem zur Bekämpfung der Geldwäsche dar. „Sie tritt am 10. Juli 2027 in Kraft“, verweist Döser darauf, dass es nicht mehr lange hin ist. Er warnt: „Geldwäsche wird von den Behörden sehr ernst genommen.Ziel der europäischen AML-Verordnung ist nicht, die bisherigen Anti-Geldwäsche-Regelungen komplett umzukrempeln. Vielmehr sollen die Regelungen EU-weit vereinheitlicht werden“, so Döser. Betro en von der EU-AML-Verordnung sind nicht nur Kreditinstitute, sondern auch weitere Unternehmen. Und da Verstöße emp ndlich sanktioniert werden können, ist es rat- sam, sich zu informieren, ob man zum Kreis der Verp ich- teten gehört. „Unter die AML-Verordnung fallen zum einen (fast) alle Kredit- und Finanzdienstleistungs- sowie Wertpa- pierinstitute und Fondsverwaltungsgesellschaften, aber auch Versicherungen, sofern sie Lebensversicherungen oder ande- re Anlageprodukte verkaufen. Damit fallen gegebenenfalls auch Pensionskassen darunter“, zählt Döser den Kreis der Verp ichteten auf. Ferner gilt die Verordnung auch für be- stimmte Güterhändler. „Anbieter von reinen Sachversiche- rungen fallen nicht in den Anwendungsbereich“ erklärt Dö- ser. Dabei stellt sich die Frage, ob bei der Versicherung von hochwertigen Kunst- und Luxusgegenständen nicht doch noch ein Bezug zur Geldwäsche hergestellt werden könnte. Mehr wirtschaftlich Berechtigte Für die Mehrheit der Finanzmarktakteure dürfte von Be- deutung sein, dass der Kreis der wirtschaftlich Berechtigten erweitert wird. „Jeder wirtschaftlich Berechtigte ist genauso zu identi zieren wie ein Kunde,alsomit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit Die AMLA ist die neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde. Sie wird Standards schaffen, wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung (AML-Verordnung) im Detail zu verstehen ist. Außerdem wird ein EU-Vermögensregister geschaffen, in dem die Vermögenswerte der Bürger erfasst werden. Saubere Finanzströme 256 N o . 1/2025 | institutional-money.com STEUER & RECHT | EU-Geldwäsche-VO FOTO: © AMLA » Durch die europäische AML-Verordnung sollen die Geldwäscheregelungen EU-weit vereinheitlicht werden. « Dr. Achim Döser, LL.M., Rechtsanwalt und Counsel Bankaufsichts- recht/Asset Management bei der Kanzlei King & Spalding, Frankfurt
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