Institutional Money, Ausgabe 1 | 2025
einbezogen werden. Während bei der außergerichtlichen Sanierung Beiträge nur auf freiwilliger Basis vereinbart wer- den können, genügt im StaRUG-Verfahren die Zustim- mung von 75 Prozent der planbetro enen Gläubiger in einer Gruppe. Der Plan entfaltet dann auch seine Wirkung für diejenigen, die dem Plan widersprochen haben. Wider- sprechende Gruppen können bei entsprechenden Mehr- heiten überstimmt werden. „Die erforderliche Mehrheit ist regelmäßig im Vorfeld vertraglich abgesichert.Damit ermög- licht es das StaRUG-Verfahren, das Finanzierungskonzept auch ohne Zustimmung aller Einzelgläubiger umzusetzen“, erklärt Schä er und weiter: „Bei einer außergerichtlichen Sanierung kann es Akkord-Störer geben, die eine Sanierung erschweren. Sie wollen an einer Sanierung partizipieren, aber selbst nichts dazu beitragen. Nur mit einem StaRUG-Ver- fahren kann vermieden werden, dass sanierungsunwillige Gesellschafter eine Insolvenz auslösen.“ Danach könne das Unternehmensmanagement loslegen und die Firma wieder zurück in die Gewinnzone führen. Der übliche Grundsatz, dass Eigenkapital vor Fremdkapi- tal beeinträchtigt wird, gilt auch beim StaRUG. „Sind die Anteile wertlos, so können die Eigenkapitalgeber entschä- digungslos ausgeschlossen und neue Investoren aufge- nommen werden. Die so erreichte Sanierung kann für das Unternehmen die bessere Lösung als die Insolvenz sein“, erklärt Schä er. Sanierung der Passivseite „Bei einem StaRUG-Verfahren wird nur die Passivseite des Unternehmens saniert. Hohe Verbindlichkeiten auf der Passivseite gehen meist mit Problemen der Vergangenheit im operativen Geschäft einher, beispielsweise wurde ein Trend verpasst oder der Markt falsch eingeschätzt“, erklärt Nadja Raiß. Sie ist Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei K&L Gates LLP in Frankfurt und hat unter ande- rem das StaRUG-Verfahren von Eterna begleitet. Außerdem ist sie eine der Gründerinnen des Netzwerks Distressed Ladies – Women in Restructuring. „Bei einem klassischen Insolvenzverfahren hat das schuld- nerische Unternehmen besondere Kündigungsrechte: Neben den Mitarbeitern können auch Miet- oder andere Verträge mit einer verkürzten Frist gekündigt werden. Diese Möglichkeiten bietet das StaRUG nicht“, erklärt Raiß. Daher hat eine Sanierung durch ein StaRUG positive E ekte für Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden und nicht zuletzt auch für den Pensionssicherungsverein. „Seine Pensionsver- bindlichkeiten wird man über ein StaRUG-Verfahren nicht los“, sagt Raiß. Berührungspunkte zu Investoren Investoren können Berührungspunkte zum StaRUG haben, wenn sie Planbetro ene sind, je nachdem, wie sie am Un- ternehmen beteiligt sind. In der Regel sieht der Restruktu- rierungsplan einen Verzicht der Restrukturierungsgläubiger – hier beispielsweise Anleihengläubiger – auf ihre Ansprü- che aus der Anleihe gegen eine angemessene Kompensation vor. „Es ist nicht leicht, ein StaRUG-Verfahren erfolgreich abzuschließen. Hierfür bedarf es einer guten Vorbereitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt“, sagt Raiß. Auch die soziale Komponente sollte nicht vergessen werden: „Da sind manchmal Rentner, die vielleicht 100.000 Euro in ein Unternehmen investiert haben und die Gefahr laufen, mit fünf oder zehn Prozent abgefunden zu werden“, verweist Raiß auf die Konsequenzen. „Als Equity-Holder laufen Sie ebenfalls Gefahr, durch ein StaRUG-Verfahren die Gesell- schafterstellung zu verlieren.“ Wenn ein Unternehmen in Turbulenzen gerät , will man auf Unternehmensseite natürlich unbedingt eine Insolvenz vermeiden. Und die Gläubiger wollen ihre Forderungen beglichen sehen. Der Restrukturierungsplan soll die beiden Positionen zusammenbringen. N o . 1/2025 | institutional-money.com 253 StarRUG | STEUER & RECHT FOTO: © NATCHOODA (KI) | STOCK.ADOBE.COM
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