Institutional Money, Ausgabe 4 | 2024

rauf angewiesen, dass es zu einem sehr frühen Zeitpunkt ei- ne bestimmte Benchmark erreicht haben muss, um überle- ben zu können. Das hört sich sehr selbstlos an. Lutz Mühl: Wir sind daran interessiert, dass die bAV auf Basis des SPMVerbreitung findet, weil wir überzeugt sind, dass es für die Unternehmen ein attraktiver Weg ist, und weil es für die Beschäftigten eine attraktive Versorgung ermöglicht.Wir glauben aber auch, dass, wenn wir diesen Weg nicht gehen, im politischen Raum vielleicht irgendwann Entscheidungen anstehen, die uns zu anderen Versorgungslösungen ver- pflichten, die wir ungern hätten. Das ist im Entwurf für das BRSG II jetzt ja auch schon so angelegt. Wir sind in der Branche immer so unterwegs, dass wir lieber selbst gestalten, als gestaltet zu werden. Was waren denn von der Arbeitnehmerseite die größten Brocken oder die größten Bedenken bei der Einführung? Elvira Wittke: Ein SPM ist eine Altersversorgung basierend auf einem Modell ohne Garantien. Da muss natürlich in den Köpfen erst mal ein Umdenken passieren. Die Men- schen müssen davon überzeugt werden, dass die Möglich- keiten, die dieses Modell bietet, deutlich attraktiver sind als die klassischen Garantieprodukte, die eben viel Geld kosten, um die Garantien zu finanzieren. Gerade Mitarbeiter der älteren Generation wollen gern wissen: Was kriege ich am Ende an Rente raus? Die Rentenhöhe beim SPM hängt ja von einer Simulation ab und ist keine feste Größe. Die Jüngeren, auf die das Modell ja auch eher ausgelegt ist, sind da schon ein bisschen offener und flexibler, was die Anla- geform anbetrifft. Aber auch hier war es wichtig zu erklären, dass es auch ohne Garantien geht und damit eine sehr attraktive betriebliche Altersversorgung gewährleistet werden kann. Was hat bei der Überzeugungsarbeit am meisten geholfen? Elvira Wittke: Es heißt ja Sozialpartnermodell. Geholfen hat, dass das nicht eine Sache ist, die von der Arbeitgeberseite allein gemacht wurde, sondern wir waren bei der Entwick- lung als Sozialpartner gleichberechtigte Partner.Das gibt der Arbeitnehmerschaft ein gewisses Vertrauen in das Modell, weil wir an sämtlichen Verträgen beteiligt waren. Anschlie- ßend hat die BaFin die Unbedenklichkeit erklärt – auch das schafft Vertrauen. Wenn sich Betriebsräte an mich wenden, weil sie von der Arbeitgeberseite Verträge vorgelegt bekom- men, dann schwingt da oft ein gewisses Misstrauen mit. Nach dem Motto: „Ist das auch alles rechtens, was da jetzt geregelt werden soll?“ Dann beruhigt es, wenn wir sagen können, dass das Modell unter unserer Beteiligung ent- wickelt wurde. Was wünschen Sie sich vom Betriebsrentenstärkungsgesetz 2.0? Elvira Wittke: Im Regierungsentwurf sind einige Dinge ent- halten, die wir mitentwickelt haben und die auch entspre- chend umgesetzt wurden. Was aber definitiv fehlt, ist die Problematik der Garantieabsenkung bei der beitragsorien- tierten Leistungszusage. Das wird zwar teilweise von Seiten der Arbeitgeber gemacht – in geringem Umfang –, aber eine hundertprozentige Rechtssicherheit gibt es da noch nicht. Im Zweifel wird das mal das Bundesarbeitsgericht entscheiden, weil die Subsidiärhaftung der Arbeitgeber immer noch als Damoklesschwert da ist. Da hätte man sich vom Gesetzentwurf schon ein bisschen mehr Klarheit ge- wünscht.Was im Gesetzentwurf aber jetzt gut verankert ist, ist die Beteiligung an der Steuerung und Durchführung des Sozialpartnermodells. Jetzt ist klar: Wer an ein bestehendes SPM andockt,muss sich nicht unbedingt an der Durchfüh- rung und Steuerung beteiligen. Er kann es an diejenigen übertragen, die das sowieso schon machen. Im jetzigen Ge- setzentwurf ist klar geregelt, dass eine fehlende Beteiligung nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Sozialpartnermo- dells führt. Das ist eine gute Sache! Lutz Mühl: Der Kabinettsbeschluss geht jetzt in das parla- mentarische Verfahren, und die Dinge, die im Entwurf zum BRSG II angefasst werden, sind aus unserer Sicht im Gro- ßen und Ganzen okay. Bei den Abfindungsmöglichkeiten hätten wir uns mehr Mut gewünscht, sodass man kleine Anwartschaften bis zu einer höheren Grenze abfinden kann. Im Detail haben wir auch noch ein paar Ideen, wie man es möglich machen kann, dass Unternehmen aus benachbar- ten Branchen noch leichter an ein bestehendes SPM an- docken können, und wir möchten, dass sich die Lösungen, die wir in unseren Modellen hierfür bereits gefunden haben, auch zweifelsfrei imGesetz wiederfinden.Das Ganze sollte ja möglichst smooth und einfach funktionieren. Bei der Garantiefrage, da hätten wir uns – genauso wie Frau Wittke – wirklich Klarheit gewünscht. Und beim § 6a Ein- kommensteuergesetz, da hätte sich der Gesetzgeber auch bewegen können.Das war vielleicht nicht wirklich zu erwar- ten, aber notwendig wäre es trotzdem. Wir danken für das Gespräch! ANKE DEMBOWSKI 170 N o . 4/2024 | institutional-money.com PRODUKTE & STRATEGIEN | Roundtable ZielrenteCHEMIE FOTO: © DR. ANETTE WALKER

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