Ausgabe 4/2012
Wir brauchen eine Neujustierung der Altersversorgung
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aba bemüht sich unter Vorsitz von Heribert Karch seit Jahren, die zweite Säule in Deutschland voranzutreiben, um die Altersversorgung der Bürger insgesamt zu verbessern. Ein Gastkommentar.
Versäumnisse von heute können zur Altersarmut von morgen beitragen. Die aktuelle Rentendebatte bietet die Chance, heute wohlüberlegt und besser koordiniert als in der Vergangenheit wichtige Weichenstellungen in der deutschen Altersversorgung vorzunehmen. Betriebsrenten müssen dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen mehr noch als in der Vergangenheit breit, einfach und nachhaltig sein. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) muss deutlich gestärkt werden. Dazu bedarf es eines Bündels von Maßnahmen, die ineinandergreifen.
Kontinuierlicher Dialog zum Verbreitungsprozess ist dringend geboten.
Zur Verbreitung der bAV gibt es keine einfachen Lösungen. Alle Akteure, die Einfluss auf die Verbreitung der bAV ausüben können, sollten dieses Thema vorausschauend, aktiv und ohne Verzögerungen aufgreifen. Politik, Tarifpartner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung entschlossen anpacken und nicht darauf warten, dass jeweils andere Akteure vorangehen.
Die aba hatte im Rahmen des sogenannten Rentendialogs vorgeschlagen, einen regelmäßigen „Gesprächskreis bAV“ zu etablieren, in dem neben den zuständigen Ministerien (BMAS, BMF, BMJ) die Sozialpartner und Betriebsrentenexperten gemeinsam nach Wegen für den Ausbau der bAV suchen und so den Gesetzgeber in dieser wichtigen Frage beraten können. Diese Anregung wurde aufgegriffen, erste Sitzungen des Gesprächskreises haben bereits stattgefunden und zeigen, dass ein solcher institutionalisierter Dialog wichtige Impulse liefern kann.
Eine angemessene Dotierung von externen Versorgungseinrichtungen vereinfacht die Handhabung der bAV.
Der Zuwendungsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG, der derzeit rund 4.500 Euro beträgt, von denen 1.800 nur steuer- und nicht sozialabgabenfrei sind, muss flexibler gestaltet werden. Er kann insgesamt erhöht, aber auch in einer Weise gestaltet werden, die dem Arbeitgeber die Finanzierung der bAV erleichtert, ohne dem Staat mehr Kosten zu verursachen oder die Förderung für den Arbeitnehmer zu mindern.
Außerdem sollte bei der Dotierungsgrenze eine kollektive Betrachtung zulässig sein (vergleichbar der früheren Betrachtung bei § 40b EStG). So könnten für einzelne Arbeitnehmer die Dotierungen deutlich höher liegen, sofern nur bei einer Durchschnittsbetrachtung im Betrieb die Dotierungsgrenzen eingehalten werden.
Darüber hinaus sollte eine Nachholung ganz oder teilweise in der Vergangenheit ausgelassener Dotierungen zugelassen werden. Hierdurch könnte der Aufbau der Betriebsrenten flexibler gestaltet werden, sich der Lebenssituation der Arbeitnehmer besser anpassen und so auch auf unterbrochene Erwerbsbiografien besser reagieren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten in einzelnen Jahren nicht ausgeschöpfte steuerliche Dotierungsmöglichkeiten bis zum Renteneintritt nachträglich ausschöpfen dürfen. Hierdurch könnte die bAV gerade für einen flexiblen Ausstieg aus dem Arbeitsleben wichtige Hilfestellungen geben.
Die bAV kann zudem einen erheblichen Beitrag zur Absicherung des Invaliditätsrisikos leisten. Dafür muss aber ein Sonderdotierungsrahmen geschaffen werden. Die Dotierungsobergrenzen, die im Zuge der sogenannten „Riesterreform“ in die Gesetze aufgenommen wurden, zielten einzig und allein auf die Altersrente ab, nicht aber auf Invalidenrenten.
Wenn Arbeitgeber umfassend ganze Belegschaften kollektiv mithilfe von Versorgungswerken absichern, sollte dies anerkannt und steuerlich besonders honoriert werden.
Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen durch Fehlanreize demotiviert werden.
Betriebsrenten sollten nicht nur bezogen auf „Hartz IV“, sondern auch hinsichtlich der Grundsicherung Schonvermögen sein. Insoweit ist es zu begrüßen, dass hier aktuell über höhere Freibeträge nachgedacht wird. Dies ist bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenngleich er nicht weit genug geht.
Unnötige und schädliche europarechtliche Regelungen wie die Eigenkapitalanforderungen von Solvency II müssen ebenso verhindert werden wie die Einführung kontraproduktiver europäischer Mindeststandards im Bereich der bAV. EU-Vorgaben müssen die bAV stärken und dürfen sie nicht schädigen. Nur etwa 40 Prozent der europäischen Arbeitnehmer verfügen über eine Betriebsrentenzusage. Will man diesen Prozentsatz steigern, darf man nicht überzogene Regelungen zu Unverfallbarkeit, Anwartschaftsdynamisierung, Informationspflichten, Transfers von Deckungsmitteln etc. verabschieden. Wer die Eigenkapitalanforderungen für Einrichtungen der bAV denen der Lebensversicherungen anpassen will, verlangt von deutschen Arbeitgebern, dass sie unnötigerweise „totes Kapital“ in Versorgungseinrichtungen stecken. Dieses Kapital steht dann nicht mehr für Investitionen zur Verfügung und führt nicht zu einer Verbesserung der Rechtspositionen der Arbeitnehmer.
Betriebsrentensysteme müssen leicht administrierbar sein.
Die Hürden für die Einführung einer automatischen Einbeziehung der Arbeitnehmer in die bAV müssen vom Gesetzgeber und den Sozialpartnern beseitigt werden. Der OECD Pensions Outlook 2012 zeigt, dass dies ein guter Weg sein kann, die Verbreitung der bAV zu stärken. Erfahrungen in den USA, Neuseeland, Großbritannien und Italien belegen dies.
Im Interesse einer leichteren Administrierbarkeit sollte auch die Auslagerung der Versorgungsverpflichtungen von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf Pensionsfonds weiter erleichtert werden, so sollte insbesondere die Übernahme des sogenannten Future Service ermöglicht werden. Hierdurch könnte eine Auslagerung für Unternehmen Komplexität reduzieren helfen.
Zusätzlich müssen Regelungen, die zu unnötigem Verwaltungsaufwand bei den Versorgungswerken führen, beseitigt werden. Dies gilt u. a. für den Bereich des Versorgungsaufwandes. Grundsätzlich sollte der Gesetzgeber im Rahmen von Folgenabschätzungen bei neuen Gesetzgebungsvorhaben auch den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und ihre Versorgungseinrichtungen berücksichtigen.
Soll die kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland möglichst alle erreichen sowie nachhaltig und effizient ausgestaltet sein, führt an einer stärkeren Fokussierung auf die bAV kein Weg vorbei. Damit Betriebsrenten noch mehr helfen können, den Lebensstandard von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Alter zu sichern, müssen sie besser als bislang für die Zukunft gerüstet werden. Die oben ausgeführten Maßnahmen könnten hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.







