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Ausgabe 2/2010

Pensions-Sicherungs-Verein - Unternehmen im Promille-Streit

Die Arcandor-Pleite und eine Reihe anderer Firmeninsolvenzen haben die 2009er-Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein auf 14,2 Promille katapultiert. Nun entbrennt ein Streit um eine risikoorientierte Verteilung der umlagefinanzierten Beiträge.

Die Entscheidung zwischen dem Verursacherprinzip und der Verteilung der Risiken auf ein möglichst breites Kollektiv stellt sich bei jeder Versicherung und somit auch bei der Insolvenzversicherung für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) soll einspringen, wenn gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten zu sichern sind, weil bei einem deutschen oder luxemburgischen Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

Umlagefinanziert

 

Der PSV finanziert sich aus Beiträgen jener Arbeitgeber, die ein sicherungspflichtiges Betriebsrentensystem anbieten. Für sie besteht eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht. Früher bewegten sich die Umlagebeiträge zwischen dem bislang niedrigsten Wert von 0,3 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage – das war 1990 – und dem bislang höchsten Wert in Höhe von 6,9 Promille – das war 1982, das Jahr der Großpleite bei der AEG. Das Krisenjahr 2009 katapultierte diesen Wert aufgrund zahlreicher Firmenpleiten nun auf 14,2 Promille. „Die große Bewährungsprobe hat der PSV allerdings bestanden, und er hatte durchaus eine beruhigende Funktion. Wir müssen bedenken, dass wir gerade die schwerste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland erlebt haben, die zum bisher höchsten Schadensvolumen seit Gründung des PSV geführt hat. Der zu finanzierende Aufwand für 2009 beträgt 4047 Millionen Euro“, erklärte PSV-Vorstand Martin Hoppenrath auf der Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung im März in Berlin. Allein die Arcandor-Pleite verursachte einen Schaden in Milliardenhöhe, aber auch andere Großinsolvenzen wie beispielsweise Qimonda und 815 weitere relevante Insolvenzen waren ein Schlag ins Kontor. Bei rund zehn Millionen Arbeitnehmern, denen eine Betriebsrente zusteht, und vier Milliarden Euro, die für 2009 zu zahlen sind, entfallen rund 400 Euro auf jeden anspruchsberechtigten Mitarbeiter. „Andere Instrumente der sozialen Sicherungssysteme sind teurer“, vergleicht Hoppenrath. Dennoch belastet die extrem hohe PSV-Umlage die Unternehmen, und das ausgerechnet in einer für sie ohnehin schwierigen Zeit. Einige Mittelständler sehen bereits die Gefahr, dass Unternehmen aufgrund der hohen PSV-Belastung endgültig in die Insolvenz rutschen. Allerdings bemisst sich die PSV-Umlage – auch wenn sie für 2009 sehr hoch ist – am Verpflichtungsumfang der Pensionszahlungen, sodass sich dann die Frage nach der Angemessenheit des Altersversorgungssystems des jeweiligen Unternehmens stellt.

 

Rabatte bei Kapitaldeckung

 

Auch wenn die Umlagezahlung für 2009 über vier Jahre verteilt wird – damit wird diese 2006 ins Betriebsrentengesetz eingefügte Möglichkeit erstmals genutzt –, hat der hohe Schaden eine offene Diskussion über mögliche Änderungen in der Verteilung der Beitragslast entfacht. Schließlich stellen immer mehr – insbesondere größere – Unternehmen ihre bAV-Systeme auf kapitalgedeckte Vehikel wie Contractual Trust Arrangements (CTAs) oder Pensionsfonds um, und diese Unternehmen fordern jetzt eine risikogerechtere Umlage der PSV-Kosten. Neben der Frage nach einer anderen Verteilung wäre auch eine Verstetigung der PSV-Beiträge wünschenswert.

 

Da sich aber noch keine konkrete Entscheidung abzeichnet, blockiert die aktuelle Schwebesituation so manches Versorgungswerk, denn einige Unternehmen überlegen aufgrund der dann niedriger ausfallenden PSV-Beiträge ihr bAV-System auf einen Pensionsfonds umzustellen, warten aber derzeit ab, wie die Diskussion um die Umgestaltung der PSV-Beitragsverteilung ausgeht. „Für uns wäre die Umstellung auf einen Pensionsfonds mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Womöglich ergibt sich durch die Änderung der Beitragslast zum PSV eine andere Lösung, um unsere PSV-Beiträge zu reduzieren“, hofft beispielsweise Ulrich Plechinger, Leiter Corporate Pensions der Beiersdorf AG, auf eine baldige Lösung. Die zeichnet sich aber nicht so schnell ab. „Wenn es so etwas wie den PSV gibt, dann kann dies keine reine Schönwetterveranstaltung sein“, gibt Andreas Storm, Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zu bedenken. Die Regierung möchte keine Lösung verordnen, sondern fordert die Beteiligten auf, sich auf ein Beitragsmodell zu einigen. Damit liegt der Ball im Feld der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) als Fachorganisation – die Interessen sind jedoch durchaus heterogen.

 

Schon jetzt können Unternehmen ihre PSV-Beiträge reduzieren, aber nur indem sie von einem anderen Durchführungsweg auf den Pensionsfonds wechseln. Da ein Pensionsfonds mit Kapital hinterlegt ist, fallen hier lediglich 20 Prozent der PSV-Beiträge an. „Aber auch bei anderen Durchführungswegen als dem Pensionsfonds reduzieren viele Unternehmen das bei einer Firmenpleite drohende Einstandsrisiko des PSV, indem sie beispielsweise eine hohe Kapitaldecke als Sondervermögen für Betriebsrentenansprüche aufbauen oder sich einer rückgedeckten Unterstützungskasse anschließen. Und diese Unternehmen profitieren nicht von der von ihnen getroffenen Risikovorsorge durch eine Reduktion ihrer PSV-Beiträge, obwohl sie den PSV erheblich entlasten“, bemängelte Prof. Dr. Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bei der Handelsblatt-Veranstaltung. „Wir haben nie die Existenzberechtigung des PSV in Frage gestellt“, ergänzt Alexander Gunkel, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung, „aber wir haben ein Konzept vorgelegt, wie man den unterschiedlichen Risiken bei der Beitragserhebung Rechnung tragen kann. Unser Ziel ist es, diejenigen Unternehmen zu entlasten, die in Form einer Ausfinanzierung oder einer Rückdeckungsversicherung Vorsorge betrieben haben. Sie sollten beim PSV einen Rabatt erhalten, denn sonst zahlen sie zweimal.“

 

Bei einer risikogerechten Verteilung der Beiträge würden allerdings die Beiträge bei denjenigen Unternehmen umso höher ausfallen, die aktuell nicht die Liquidität für eine hohe Kapitalhinterlegung ihrer Pensionsverpflichtungen aufbringen können. Die überproportional hohen PSV-Beiträge könnten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die ohnehin schwachen Unternehmen dazu bewegen, ihre bAV-Systeme zurückzufahren oder ganz einzustellen. Aber eben diese sozialpolitische Diskussion möchte man nicht führen, denn schließlich ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung und auch der Arbeitnehmervertreter, die zweite und dritte Säule zu stärken und nicht etwa abzubauen. Beispielsweise fordert Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB, auf der Handelsblatt-Tagung eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. „Eine starke bAV ist für viele Arbeitnehmer essenziell, da 22 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich arbeiten und nur wenig aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können.“ Ihr geht es eher darum, die Basis für die bAV zu erweitern, als um die Frage, wie die PSV-Umlage zu gestalten ist.

 

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) bietet eine Plattform für Diskussionen, hat sich aber noch nicht positioniert. „Der PSV hat sich bewährt, und er ist ein Beispiel für ‚Best Practice‘ innerhalb Europas. Änderungen müssen vorsichtig angegangen werden, denn der PSV ist die letzte Verteidigungslinie“, beschwichtigt Bernhard Wiesner, Abteilungsdirektor der Robert Bosch GmbH in Stuttgart und Vorstand der aba.

 

Behutsamkeit ja, aber die Zeiten haben sich in den vergangenen Jahrzehnten geändert. Als der PSV 1975 gegründet wurde, gaben die Unternehmen Direktzusagen, und die steuerlichen Rückstellungen ermöglichten den Unternehmen interessante Innenfinanzierungsmöglichkeiten. Heute nutzen viele Unternehmen andere Durchführungswege und hinterlegen vermehrt die Pensionsansprüche ihrer Mitarbeiter mit Kapital – das macht sich auch in der Bilanz besser. Beispielsweise wurden Pensionsfonds erst 2002 als Durchführungsweg eingeführt. Die DAX-Unternehmen konnten laut Mercer einen Kapitaldeckungsgrad von 65 Prozent ihrer Pensionsverpflichtungen erreichen, Towers Watson kommt auf 66 Prozent.

 

aba will Wahlfreiheit

 

In einem Gespräch mit Institutional Money erklärt aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann: „Die aba ist der Auffassung, dass Unternehmen die Wahlfreiheit haben sollten, entweder die Möglichkeit der Innenfinanzierung zu nutzen oder eine Kapitaldeckung zur Verfügung zu stellen. Wenn eine externe Kapitaldeckung stattfindet und damit ein etwaiger späterer Schaden niedriger ausfallen würde, könnte man überlegen, die Unternehmer auch nur weniger PSV-Beiträge zahlen zu lassen. Hier stellt sich aber die Frage nach der Qualität und der Werthaltigkeit der Rückdeckung. Wie werthaltig sind die Deckungsmittel, wenn ein Unternehmen möglicherweise in 20 Jahren in die Insolvenz gerät? Wer soll dies laufend überwachen und testieren? Wir müssen aufpassen, dass die bAV-Systeme mit vertretbarem Aufwand handhabbar bleiben und nicht zu aufsichtslastig werden, damit es nicht heißt ‚Kosten fressen Renten‘.“

 

Außerdem findet aktuell auf europäischer Ebene eine Diskussion darüber statt, dass europaweit ein vernünftiger Insolvenzschutz eingeführt werden soll. „Einen nennenswerten Insolvenzschutz gibt es bisher neben Deutschland und Luxemburg lediglich in Schweden und Großbritannien. Der Pensions-Sicherungs-Verein hat sich in der Krise durchaus bewährt. Wir sollten daher nicht ausgerechnet dann den PSV schwächen, wenn europaweit die Verbesserung des Insolvenzschutzes gefordert wird“, hält Stiefermann ein allzu rigoroses Vorgehen für gefährlich.

 

Fest steht: Die Umstellung der PSV-Beiträge wird insbesondere von den großen Unternehmen, die im Regelfall eine nennenswerte Kapitalhinterlegung aufgebaut haben, vehement gefordert. Eine baldige Klärung dieser Frage ist wünschenswert. Aber es wird schwierig sein, die verschiedenen unternehmens- und sozialpolitischen Ziele unter einen Hut zu bringen. Derjenige, der mehr zahlen muss, wird immer Argumente dagegen finden.   

 

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Überlegungen zur Gründung eines Fonds zur Beitragsglättung

 

Ein Rettungsfonds für Jahre mit besonders hohem Insolvenzaufkommen könnte die PSV-Beiträge glätten. Bislang nutzten die Unternehmen die Liquidität lieber innerbetrieblich.

 

Der Pensions-Sicherungs-Verein wurde als Schutzinstitution am 1. Januar 1975 in Köln gegründet. Aus der Überlegung heraus, dass Liquidität in den Unternehmen effektiver arbeitet als in einem Kapitalpuffer, wird aktuell keine nennenswerte Reserve angelegt. Vielmehr werden jeweils die Schäden des vergangenen Jahres addiert und auf die teilnehmenden Unternehmen umgelegt.

Die Bemessungsgrundlage für die Umlage sind die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der rund 76.000 Mitgliedsunternehmen, die sich auf 285 Milliarden Euro summieren. Im langjährigen Durchschnitt lag der Beitragssatz bei knapp drei Promille, im Jahr 2009 betrug er jedoch 14,2 Promille. Nicht nur die extrem hohen PSV-Beiträge für 2009, sondern auch die starken Beitragsschwankungen machen den Unternehmen zu schaffen. Daher wird aktuell der Ruf nach einem Kapitalpuffer laut. Auch die Fachorganisation aba ist einer Fondslösung gegenüber nicht abgeneigt: „In den 1970er Jahren lehnte man einen Puffer ab, weil die Unternehmen die größtmögliche Liquidität behalten wollten. Inzwischen nehmen die Unternehmen aber die Spitzen als erhebliche Belastung wahr. Als aba sehen wir die Einführung eines Fonds durchaus als eine überlegenswerte Variante an“, erklärt aba-Geschäftsführer Stiefermann.

Damit könnte man dem Wunsch nach einer Verstetigung der Beiträge nachkommen. Außerdem würden die Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Insolvenzen tendenziell häufiger vorkommen, nicht auch noch mit besonders hohen Umlagen belastet.

 

Und Rettungsfonds für Pleitekandidaten sind derzeit ohnehin ein aktuelles Thema: In Deutschland gibt es den Rettungsfonds Soffin für Banken und den Deutschlandfonds für Unternehmen. Ebenfalls diskutiert die Europäische Währungsunion angesichts der Griechenland-Situation über einen Rettungsfonds, der ganze Länder abfangen soll, und auch die G20 sprechen über nationale Rettungsfonds für Banken. So beruhigend solche Auffangbecken sein mögen, sie binden Liquidität, die andernorts mindestens ebenso dringend benötigt wird. Außerdem bergen sie stets die Gefahr, dass sie bei der Politik Begehrlichkeiten wecken – einfach weil sie da sind.

 

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Mittelstands-Initiative „PSVaG-Nein-Danke e.V.i.Gr.“ schießt auf PSV

 

Mit schweren Geschützen fahren die in einem Verein organisierten Kritiker auf, die infolge hoher Beitragsvorschreibungen sogar von Enteignung sprechen. 

 

Die Diskussion um den PSV schlägt hohe Wellen. So hat sich die Mittelstands-Initiative „PSVaG-Nein-Danke e.V.i.Gr“ formiert. Auf der Website des Vereins ist zu lesen: „Es kann nicht sein, dass eine sogenannte Insolvenzversicherung Beiträge nimmt, die nahezu 100 Prozent der aktuellen Jahresrentenzahlungen von Betrieben, die eine betriebliche Altersversorgung per Direktzusage eingerichtet haben, erreichen. Der Versicherungsbeitrag, der nahezu 100 Prozent der aktuellen Rentenzahlungen erreicht, ist keine Versicherung mehr, sondern eine Enteignungsabgabe oder eine Steuer (Leistung ohne Gegenleistung).“ Wilhelm Seggewiß, Vorsitzender der Initiative, ist sauer: „Wir fordern ein rigoroses Vorgehen! Bei unserem Unternehmen ist es tatsächlich so, dass wir aktuell 80.000 Euro jährlich für die Betriebsrenten unserer ehemaligen Mitarbeiter aufbringen. Als PSV-Beitrag für 2009 wurden uns nun 60.000 Euro in Rechnung gestellt. Das steht in keinem vernünftigen Verhältnis mehr, sondern so wird der Mittelstand regelrecht ausgeraubt. Der PSV wird von der Versicherungswirtschaft gesteuert, die natürlich ein hohes Interesse an einer Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung hat. Wir fordern den deutschen Mittelstand auf, am 7. Juli zur Mitgliederversammlung des PSVaG in Köln zu kommen, um die Auflösung des Vereins durch Insolvenzantrag zu fordern. Auf der Tagesordnung stehen dort leider nicht die aktuellen Probleme, sondern die Erhöhung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder.“

 

Die Initiative PSVaG-Nein-Danke e.V.i.Gr möchte nicht nur ein Insolvenzverfahren wegen Überschuldung des PSVaG anstrengen, sie möchte auch die Bemessungsgrundlage ändern. „Zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bieten sich die immensen Rückstellungen der Lebensversicherungskonzerne an, die wegen der Rückdeckungsversicherungen der Versorgungswerke gebildet wurden. Sie haben die gleiche Sozialbindungsqualität wie die Pensionsrückstellungen der Unternehmen, die aber bislang als alleinige Bemessung herangezogen wurden. Warum eigentlich?” Aber nicht nur der Mittelstand, auch einige DAX-Unternehmen mit großen Versorgungswerken und auch der Blog www.psv-arbeitsplatzvernichter.de unter der Leitung des Journalisten Marcus Johst fordern Änderungen. 

 

Der Anstieg der PSV-Beiträge belastet die Unternehmen in einem ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Quelle: PSV

Kategorie: Theorie & Praxis

Erscheinungstermin: Mai 2010