Ausgabe 4/2008
Netzwerk für Zeitwertkonten
Zeitwertkonten. Da bilanz- und steuerrechtliche sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Zeitwertkonten ineinandergreifen, entstehen bisher viele Reibungsverluste an den Schnittstellen. Schroders versucht, mit seinem Expertennetzwerk diese Reibungsverluste zu minimieren.
Seit das Flexi-Gesetz 1998 die rechtliche Grundlage für Zeitwertkonten geschaffen hat, haben zahlreiche Unternehmen Zeitwertkontenmodelle eingeführt. Laut einer im November veröffentlichten Studie von JPMorgan haben bereits 26 Prozent der untersuchten Konzerne ein Modell eingeführt. Unter den größeren Unternehmen ab 25.000 Beschäftigten ist bereits jeder zweite Konzern in dieser Hinsicht aktiv. Aber es ist nach wie vor kompliziert, solche Modelle zu implementieren, denn es müssen Experten aus den Bereichen Arbeitsrecht, Bilanz- und Steuerrecht sowie aus dem Asset Management eingebunden werden. Diese vielen Schnittstellen sorgen teilweise für erhebliche Reibungsverluste.
Genau hier setzt das Konzept an, das Schroders Investment Management Ende 2007 aufgesetzt hat. „Seit Jahresanfang haben wir rund 200 Unternehmen besucht, um das Thema Zeitwertkonten zu besprechen“, unterstreicht Geschäftsführer Achim Küssner den hohen Stellenwert des Themas. Mehrere große Unternehmen konnte Schroders bereits überzeugen und dort Zeitwertkontenmodelle implementieren.
Schroders Expertennetzwerk
Um die Reibungsverluste an den Schnittstellen zu vermeiden, hat Schroders ein Netzwerk aus Experten gegründet. „Die Partner haben sich durch die bisherigen Erfahrungen am Markt ergeben. Sie sind gut aufeinander eingespielt“, erklärt Küssner. Das Netzwerk umfasst Arbeitsrechtler, Steuerberater, Investmentsteuerexperten und Personalmanagementprofis. Ohne das Netzwerk müssten sich die Unternehmen solche Experten einzeln am Markt suchen.
„Mit reinen Produktlösungen kommt man in diesem Bereich nicht weiter“, erklärt Robert Schlichting, der bei Schroders das institutionelle Geschäft leitet. Schließlich greifen die Modelle wesentlich in den steuerlichen und arbeitsrechtlichen Bereich eines Unternehmens ein. „Daher deckt unser Netzwerk für die Betriebe all diese Bereiche ab.“ Und das ist recht umfangreich:
- Erstellung des arbeits- und steuerrechtlichen Vertragswerks
- Information des Personalmanagements, der Treasury- und der Steuerabteilung
- Durchführung von Workshops, Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter
- Erstellung von betriebswirtschaftlich und steuerlich optimierten Anlagekonzepten
- Insolvenzsicherung (Treuhand) und steuerliche Begleitung
- Einrichtung von Software- und webbasierten Lösungen
- Fortlaufendes Tax-Reporting
- Hotline für das Personalmanagement.
Ein Ansprechpartner des Netzwerks betreut ein Unternehmen persönlich und stimmt Fragen mit den jeweiligen Experten ab. „Wenn man sich diesen Aufgabenkatalog ansieht, ist schnell klar, dass wir als Asset Manager die vielen Fragestellungen nicht allein lösen können“, erläutert Schlichting. Schließlich müssen alle Parteien, die bilanz-, steuer- und arbeitsrechtlich mitzureden haben, eingebunden werden. „Außerdem muss das Modell für das Unternehmen einfach sein. Unser Ziel ist, dass ein Betrieb einen Ansprechpartner hat und mit ihm ein Zeitwertkontenmodell implementiert. Dadurch wird der Prozess für das Unternehmen in der Umsetzung vereinfacht und ist durch das Netzwerk optimal aufeinander abgestimmt“, erklärt Schlichting.
Garantie realen Kapitalerhalts
Schroders sieht Zeitwertkonten nicht als sechsten bAV-Durchführungsweg, sondern als personalpolitische Antwort auf demografischen Wandel und Rente mit 67. Ebenso wichtig ist für Unternehmen die Notwendigkeit, auf dem Arbeitsmarkt flexibel auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren. Zeitwertkonten ermöglichen es Arbeitgebern beispielsweise, gesuchte Ingenieure während einer Konjunkturdelle zu halten und sie in angespannten Zeiten etwa bei vollem Gehalt nur 20 Stunden pro Woche arbeiten zu lassen, anstatt sie zu verlieren.
„Daher sehen wir es als richtig an, dass der Gesetzgeber im Entwurf für das Flexi-II-Gesetz die jederzeitige Garantie des eingezahlten Kapitals fordert“, ist Schlichting überzeugt. Schließlich gehe es nicht nur um Kapital, das ab dem Zeitpunkt x gezahlt werden muss, sondern auch um die jederzeitige Flexibilität während der Erwerbsphase eines Arbeitnehmers. Das Schroders-Konzept sieht daher nicht nur die gesetzlich geforderte nominelle Kapitalgarantie vor, sondern garantiert darüber hinaus reellen Kapitalerhalt. Garantiegeber ist dabei eine US-amerikanische Großbank, die Schroders derzeit noch nicht nennen will. Es handle sich um ein AA-geratetes Haus, das auch in der Krise solide dastehe. Über die Garantie hinaus hat der Anleger bei dem Konzept die Chance auf einen Mehrertrag, der sich am Aktienmarkt orientiert.
Hier kommt der Baustein zum Tragen, den Schroders Investment Management zum Netzwerk beiträgt – die Kapitalanlage. Es handelt sich um ein Multi-Asset-Tool mit der Garantie eines externen Anbieters. Die strategische und taktische Asset Allocation sowie das Overlay Management stammen dabei von Schroders. Der Fonds ist derzeit in Gründung, und die Renditeerwartung gibt Schroders mit jährlich rund 6 Prozent an. Bei diesem Produkt trägt das Unternehmen kein Anlagerisiko, sondern es handelt sich um ein „Pay and forget“-Produkt.
Es gibt aber auch Zeitwertkontenmodelle, bei denen die Garantie vom Arbeitgeber gegeben wird. Hier bietet Schroders zwei Produkte an: den synthetischen Geldmarktfonds Delta-Select und den Multi-Asset-Fonds DGF Diversified Growth Fund.
„Wir halten es nicht für richtig, dass die Arbeitnehmer das Anlagevehikel vollkommen selbstständig auswählen sollen, denn sie sind damit überfordert“, weist Schlichting den Ruf nach mehr Wahlfreiheit zurück. „Die Unternehmen haben im Treasury den finanzwirtschaftlichen Sachverstand. Daher sollte dort die Vorauswahl des Anlageproduktes stattfinden.“
Steuervorteil für Unternehmen
„Entscheidend ist unserer Meinung nach, dass Zeitwertkonten nicht in § 6a, sondern in § 6 des EStG geregelt sind“, erklärt Küssner. Es handelt es sich bei Zeitwertguthaben bilanztechnisch also um einbehaltenes Gehalt; um einen Erfüllungsrückstand, der sofort 1:1 rückstellungswirksam wird. Steuertechnisch verbleibt das Vermögen in der Sphäre des Unternehmens, sodass es dort die Möglichkeit bietet, zusätzliche Liquidität zu schöpfen. Schließlich findet kein Pay-out statt, da das Gehalt ja zurückgehalten wird. Schlichting ergänzt: „Wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitszeitkonto 300 Einheiten gutbringt, ergeben sich nach unseren Berechnungen daraus 30 bis 80 Einheiten zusätzliche Liquidität für das Unternehmen. Voraussetzung ist, dass arbeitsrechtlich und steuerlich alles richtig implementiert ist.“
Das ist durchaus anspruchsvoll. Der Arbeitnehmer zahlt aus dem Bruttoentgelt flexibel in das Modell ein. Dies macht das Steuerreporting viel aufwendiger, da es permanent laufen muss. Alle Käufe und Verkäufe müssen berücksichtigt werden, auf Knopfdruck muss jederzeit der steuerbare und steuerfreie Anteil ausgewiesen werden können. Wenn das nicht richtig dargestellt wird, muss der Unternehmer alles versteuern. „Das gelingt Ihnen nicht mit der klassischen §-5-InvStG- Bescheinigung, wie sie die Vermögensverwalter und Banken sonst ausstellen“, gibt Schlichting zu bedenken.
Schroders greift mit seiner „All in“-Lösung für Zeitwertkonten das Thema Netzwerk auf. Nun wird genau dieser Begriff öfter strapaziert. „Unser Netzwerk ist sehr aktiv, beispielsweise haben wir regelmäßige Treffen, bei denen mit allen Partnern Neuerungen diskutiert werden. Bei unserem Netzwerk haftet auch jeder Berater für seinen Bereich“, stellt Schlichting klar. Das erspart Kunden die lästigen Verweise, dass für steuerliche Belange der Steuerberater zu konsultieren sei, und auf diese kommt es bei Zeitwertkonten durchaus an.

